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BB 2014, 1474
 
OLG Frankfurt a. M.: Schadensersatzpflicht des Personalberaters wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht

Mit seinem am 8.5.2014 – 16 U 175/13 – verkündeten Urteil hat das OLG Frankfurt a. M. einen Personalberater zu Schadensersatz verurteilt, weil er einer abgelehnten Bewerberin mitteilte, dass sein Auftraggeber sie als Frau nicht einstellen wollte. Das zunächst angerufene LG hat die Klage abgewiesen. Das OLG hat nun zur Begründung seines der Klage stattgebenden Urteils ausgeführt, …

BB 2014, 1474

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