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BB 2012, 2302
Amort 
OLG Frankfurt: “Fall Telekom” – kein Verstoß gegen Einzelbewertungsgrundsatz bei Immobilienbewertung (Beschluss vom 16.05.2012, 23 Kap 1/06)

Die Bildung von Bewertungseinheiten im Prospekt zum dritten Börsengang der Telekom war kein Verstoß gegen den Einzelbewertungsgrundsatz.

Amort, BB 2012, 2302 (Beschluss vom 16.05.2012, 23 Kap 1/06)

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