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BB 2012, 2254
 
OLG Dresden: Aufklärungspflicht des Leasinggebers gegenüber seinem potenziellen Leasingnehmer

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 2.8.2012 – 8 U 460/12 – entschieden: Der Leasinggeber hat seinen potenziellen Leasingnehmer bei vorvertraglichen Vertragsverhandlungen im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren über Umstände aufzuklären, die geeignet sind, den Vertragszweck und die Vertragsdurchführung zu vereiteln oder aus denen sich für ihn besondere Gefahren bei der Vertragsdurchführung ergeben können. …

BB 2012, 2254

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