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BB 2013, 2369
 
OLG Frankurt a. M.: Speicherung von IP-Adressen durch Provider

Die anlasslose, jedoch auf sieben Tage begrenzte Speicherung der jeweils genutzten IP-Adressen wahrt dann die Verhältnismäßigkeit, wenn ihre technische Erforderlichkeit für die Zwecke des § 100 Abs. 1 TKG gegeben ist. Die bloße Speicherung der IP-Adressen stellt für sich gesehen noch keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Nutzer dar. Denn von maßgebender Bedeutung für das Gewicht des Grundrechtseingriffs ist die Persönlichkeitsrelevanz der Informationen, …

BB 2013, 2369

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