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BB 2006, 1691
LAG Köln 
Nutzung von Internet und Telefon am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken (Urteil vom 11.02.2005, 4 Sa 1018/04)

Ob und in welchem Umfang die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig ist, richtet sich primär nach den arbeitsvertraglichen Regelungen. Fehlt eine solche Regelung, so kann der Arbeitnehmer in der Regel berechtigterweise von der Duldung derartiger Handlungen in angemessenem Umfang ausgehen.

LAG Köln, BB 2006, 1691 (Urteil vom 11.02.2005, 4 Sa 1018/04)

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