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BB 2011, 2164
 
LAG Berlin: Streichung des Arbeitszeitguthabens

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.3.2011 – 6 Sa 2331/10 – wie folgt: Der Arbeitgeber trägt gemäß § 615 S. 3 BGB das Risiko, wenn er eine tarifvertragliche Verlängerung der Arbeitszeit infolge einer Verkürzung bezahlter Pausenzeiten wegen Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erst zu einem späteren Zeitpunkt durch einen neuen Dienstplan umsetzen kann. …

BB 2011, 2164

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