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BB 2009, 2167
OLG München 
Keine Sicherung des aufschiebend bedingten Erwerbs von GmbH-Geschäftsanteilen durch bloßen Vermerk in der Gesellschafterliste (Beschluss vom 08.09.2009, 31 Wx 082/09)

Das Registergericht ist nicht verpflichtet, Gesellschafterlisten in den Registerordner aufzunehmen, die lediglich einen Vermerk über eine aufschiebend bedingte Abtretung von Geschäftsanteilen enthalten.

OLG München, BB 2009, 2167-2169 (Beschluss vom 08.09.2009, 31 Wx 082/09)

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