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BB 2008, 1617
 
Kein “Doppeltzahlen” für den Arbeitgeber: Automatische Verrechnung von Sozialplan- und Tarifsozialplanabfindung

Mit Urteil vom 24.4.2007 (1 AZR 252/06, BB 2007, 2235) hat das BAG entschieden, dass Gewerkschaften das Recht haben, einen Tarifsozialplan zu erstreiken, in dem die Nachteile für die von einer Betriebsänderung betroffenen Mitarbeiter zumindest abgemildert werden. Die Höhe des finanziellen Volumens eines Tarifsozialplans, die gerichtlich nicht kontrollfähig ist, ergibt sich allein aus der tatsächlichen Durchsetzungsmächtigkeit der Gewerkschaft gegenüber dem Arbeitgeber und kann bei schlechter Vorbereitung der Betriebsänderung durch den Arbeitgeber sehr hoch ausfallen. …

BB 2008, 1617

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