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BB 2013, 2416
BFH 
Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen (Urteil vom 23.07.2013, VIII R 17/10)

Es ist aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht geboten, einen Übergangsverlust, der bei dem Wechsel von der Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG entsteht, auf das Jahr des Übergangs und die beiden Folgejahre zu verteilen.

BFH, BB 2013, 2416-2418 (Urteil vom 23.07.2013, VIII R 17/10)

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