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BB 2008, 125
BGH 
Kein Anspruch des Leasingnehmers auf einen “Übererlös” (Urteil vom 31.10.2007, VIII ZR 278/05)

Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine wegen der Beschädigung, des Untergangs, des Verlusts oder des Diebstahls des Leasingobjekts gezahlte Versicherungsentschädigung auch insoweit dem Leasinggeber zu, als sie seinen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages noch nicht amortisierten Gesamtaufwand einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt.…

BGH, BB 2008, 125-128 (Urteil vom 31.10.2007, VIII ZR 278/05)

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