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BB 2025, 873
 

Im Blickpunkt

Abbildung 13

In seiner Plenarsitzung am 1.4.2025 hat das Europäische Parlament (EP) den Antrag auf ein Dringlichkeitsverfahren nach Art. 170 Geschäftsordnung des EP (GO-EP) für den sog. “Stop-the-Clock”-Vorschlag (Vorschlag für eine Richtlinie COM(2025)80) angenommen. Der “Stop-the-Clock”-Richtlinienvorschlag, so eine Meldung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 1.4.2025, ist somit dem vereinfachten Verfahren nach Art. 52 GO-EP zugänglich. Im vereinfachten Verfahren könne der für den Regelungsvorschlag zuständige Ausschuss auf Änderungsanträge verzichten, was mit einer zeitlichen Ersparnis einhergehen könne. Die Abstimmung über die Richtlinie selbst sei für den 3.4.2025, also nach Drucklegung dieser Ausgabe, geplant. Der “Stop-the-Clock”-Vorschlag sei als einer von zwei Richtlinienvorschlägen durch die Europäische Kommission (EU KOM) im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets vorgelegt worden. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, RL (EU) 2022/2464) sehe der “Stop-the-Clock”-Vorschlag vor, dass die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der sog. “zweiten Welle” (Berichtspflicht gem. CSRD für am oder nach dem 1.1.2025 beginnende Geschäftsjahre) und der sog. “dritten Welle” (Berichtspflicht gem. CSRD für am oder nach dem 1.1.2026 beginnende Geschäftsjahre) um jeweils zwei Jahre verschoben wird. Ziel des Vorschlags der EU-KOM sei es, durch die Verschiebung des Beginns der Berichtspflichten zu vermeiden, dass bestimmte Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 (zweite Welle) oder 2026 (dritte Welle) berichtspflichtig werden und anschließend von dieser Pflicht durch den weiteren Vorschlag der EU-KOM COM(2025)81 wieder befreit werden. Zuvor hätte bereits der “Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union” (Coreper) den Standpunkt des Rates (Verhandlungsmandat) zum “Stop-the-Clock”-Vorschlag EU laut unter www.consilium.europa.eu abrufbarer PM vom 26.3.2025 gebilligt.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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