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BB 2020, 2282
 

Im Blickpunkt

Abbildung 11

Nach den Bilanzen von Wirecard geraten jetzt auch die Zahlen des Unternehmensfinanzierers Grenke in den Fokus der Aufsicht: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun die Prüfungsgesellschaft Mazars mit einer Sonderprüfung beauftragt (FAZ vom 29.9.2020, 22). Gleichzeitig häufen sich im Bundestag die Anfragen der Parteien zum Verhalten der Aufsichtsorgane im Bilanzskandal Wirecard. Eine Übersicht finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de. Auch die Vorgehensweise der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ist Gegenstand von Nachfragen: Die APAS – so die Bundesregierung in einer Antwort (19/21926) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21397) – überprüfe anlassunabhängig die Abschlussprüfungen wichtiger Unternehmen, dabei werde die Abschlussprüfung allerdings nicht erneut durchgeführt, sondern generell auf eine ordnungsgemäße Ausführung geachtet (hib 1027/2020 vom 29.9.2020). Ob und wie viele Kontrollen es bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Zusammenhang mit den fehlerhaften Abschlussberichten der Wirecard AG gegeben hat, könne aus Gründen der Verschwiegenheitsverpflichtungen der APAS nicht angegeben werden. Die Bundesregierung wolle allerdings prüfen, ob die Transparenz der Abschlussprüferaufsicht zukünftig verbessert werden kann, was auch eine Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht gegenüber anderen Behörden beinhalten könne. Vor dem Hintergrund der bisherigen Bilanzbetrugsfälle solle ebenfalls geprüft werden, ob die Aufsichtsbefugnisse der APAS und die Zusammenarbeit der verschiedenen Aufsichtsbehörden gestärkt werden müssen. Die von den Fragestellern kritisierte fehlende Fachaufsicht über die APAS sei hingegen kein Problem und auch zukünftig nicht vorgesehen. Auch die personelle Ausstattung sei aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, momentan seien allerdings 15 von 67 Planstellen vakant, fünf davon im höheren Dienst. Es werde aber über eine stärkere Zusammenarbeit mit der BaFin und der Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung nachgedacht (hib 1033/2020 vom 30.9.2020). Generell gebe es Überlegungen, wie Bilanzbetrug besser bekämpft werden könne. – Einen Vorschlag dazu macht Hommelhoff in diesem Heft mit seinem Beitrag “Advocatus diaboli in der Abschlussprüfung”.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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