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BB 2020, 1493
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Wie der Kurzmeldung (hib 648/2020) vom 23.6.2020 zu entnehmen ist, hat eine Mehrheit der Sachverständigen das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD positiv beurteilt. Es ist zwar auf die technischen Probleme bei der vorgesehenen Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent und des ermäßigten Satzes von sieben auf fünf Prozent hingewiesen worden, aber insgesamt überwogen in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses die positiven Einschätzungen. Es ist zu lesen, dass der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft Thomas Eigenthaler die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und den geplanten Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind ausdrücklich begrüßte. Der Kinderbonus sei nicht als allgemeine Konsumpauschale gedacht, sondern habe einen klaren kinderbezogenen Zweck, lobte Eigenthaler. Auch die Senkung des Umsatzsteuersatzes sei eine geeignete Maßnahme, um das Ziel, einen Konsumimpuls auszulösen, zu erreichen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sieht den Gesamtimpuls von rund 130 Mrd. Euro als Konjunkturpaket als angemessen an. Das BIP werde in diesem und im kommenden Jahr um jeweils 1,3 Prozentpunkte gestützt. Der Rückgang des privaten Konsums werde um 1/3 kompensiert. Die Mehrwertsteuersenkung wirke schneller und gezielter auf den privaten Verbrauch als Senkungen anderer Steuern und Abgaben oder Erhöhungen von Transfers. Professor Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung sieht zwei wesentliche Effekte der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer. Wenn die Unternehmen die Bruttopreise senkten, führte dies zu einem positiven Einkommenseffekt für die privaten Haushalte. Senkten die Unternehmen die Preise nicht, stiegen deren Gewinnmargen, was wiederum Unternehmenspleiten und Arbeitsplatzverluste verhinderte. Ferner führte die Mehrwertsteuersenkung zu einem gewünschten positiven Vorzieheffekt. Mögen diese positiven Auffassungen durch die Realität bestätigt werden. Nachrichtlich sei erwähnt, dass die Verbände der Wirtschaft die Mehrwertsteuersenkung wegen der administrativen Schwierigkeiten deutlich kritischer sehen. Der Bundessteuerberaterkammer fehlt sogar die Kosten-Nutzen Relation.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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