Im Blickpunkt
Um die Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe und zum Ausgleich coronabedingter Verluste zu maximieren, hat die Europäische Kommission am 28.4.2020 einige gezielte “Sofort”-Änderungen an den Bankaufsichtsvorschriften der EU (der Eigenkapitalverordnung) vorgeschlagen. Es handelt sich um außergewöhnliche temporäre Maßnahmen, mit denen die unmittelbaren Folgen der Coronakrise abgemildert werden sollen, heißt es dazu in EU Aktuell desselben Tags. Hierzu zählten die Anpassung des Zeitplans für die Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsstandards auf das Kapital der Banken, eine günstigere Behandlung von Garantien, die während der Krise gewährt werden, die Verschiebung des Anwendungsbeginns des Puffers bei der Verschuldungsquote und die Änderung der Art und Weise, wie bestimmte Risikopositionen von der Berechnung der Verschuldungsquote ausgenommen werden. Darüber hinaus wolle die Kommission mehrere bereits vereinbarte Maßnahmen vorziehen, mit denen Banken ein Anreiz zur Finanzierung von Arbeitnehmern, KMU und Infrastrukturprojekten gegeben werden soll. Die Mitteilung untermauere die jüngsten Verlautbarungen bspw. des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) oder der Europäischen Zentralbank, die sich für eine flexible Anwendung der Bilanzierungs- und Aufsichtsvorschriften ausgesprochen hatten. Die Kommission ermutige Banken und Aufsichtsbehörden, die Flexibilität des Bilanzierungs- und Aufsichtsrahmens der EU zu nutzen. So werde in der Mitteilung bspw. darauf hingewiesen, dass die EU-Vorschriften erfreulicherweise eine gewisse Flexibilität bieten, wenn es darum geht, bei öffentlichen und privaten Krediten Tilgungspausen einzuräumen (EBA-Leitlinien vom 2.4.). Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßte das Maßnahmenpaket (PM DK vom 28.4.2020): “Die heute vorgeschlagenen Maßnahmen werden zu einer Kapitalentlastung führen. Damit tragen sie dazu bei, dass unsere Banken und Sparkassen weiter und mehr dringend benötigte Kredite vergeben können [. . .]”, betonte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft