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BB 2021, 1985
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Corona-Pandemie, Hochwasserkatastrophe – schnelle Hilfe war und ist weiterhin gefragt, um bedrohte Existenzen zu retten. Nachdem zunächst mit dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz die Fortführung von durch die Pandemie in finanzielle Schieflage geratenen Gesellschaften ermöglicht wurde, hat sich der Bundestag am 25.8.2021 mit dem Gesetzentwurf zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für flutgeschädigte Firmen befasst; die Initiative wurde an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen (s. dazu Schmittmann, BB 35/2021, “Die Erste Seite”, in diesem Heft). Ferner hat die BaFin in einer Meldung vom 23.8.2021 nochmals klargestellt, dass auch Banken vorübergehend nicht bedienbare Kredite von Kunden im Einzelfall – d. h. nicht im Rahmen eines allgemeinen Zahlungsmoratoriums – stunden können, ohne dass der Schuldner deshalb als ausgefallen gelte. “Die aufsichtlichen Vorgaben geben den Banken ausreichend Handlungsspielraum, den sie in einer derartigen Situation nutzen können”, betont Raimund Röseler, BaFin-Exekutivdirektor Bankenaufsicht. Voraussetzung sei, dass auf die gestundeten Beträge eine Verzinsung zum ursprünglichen Effektivzins zu zahlen sei. Eine solche Stundung bewirke zum einen, dass die Verbindlichkeit innerhalb des mitgeteilten Limits bleibe, so dass keine überfällige wesentliche Verbindlichkeit nach Art. 178 Abs. 1b der europäischen Kapitaladäquanzverordnung (CRR) entstehe. Zum anderen gelte die finanzielle Verpflichtung des Schuldners nicht als verringert, so dass keine krisenbedingte Restrukturierung nach Art. 178 Abs. 3d CRR vorliege. Sehe das Institut es jedoch als unwahrscheinlich an, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten vollständig begleichen werde, so gelte er aus diesem Grund nach Art. 178 Abs. 1a CRR dennoch als ausgefallen. “Wie in der Pandemie werden wir auch nach der Flutkatastrophe Aufsicht mit Augenmaß betreiben. Regeln werden nicht außer Kraft gesetzt, aber angemessen genutzt”, sagt Röseler.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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