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BB 2014, 1089
 
Im Blickpunkt

Mit Urteil vom 8.4.2014 hat der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt. Justizminister Heiko Maas begrüßt die Entscheidung ausdrücklich (vgl. PM BMJV vom 8.4.2014). “Die Richter haben entschieden”, so Maas, “dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte der Menschen in Europa verstößt. Deshalb hat der EUGH die Richtlinie komplett für ungültig erklärt und ist damit über den Antrag des Generalanwaltes hinausgegangen. …

BB 2014, 1089

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