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BB 2018, 1665
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Am 18.7.2018 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung beschlossen (s. dazu auch die Meldung auf S. 1666 in diesem Heft). Kernstück des Gesetzentwurfs ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Danach können Unternehmen bei einer unerlaubten Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Schadensersatz geltend machen. Der bereits bestehende Schutz im deutschen Recht wird damit verbessert und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht. Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor einer Offenlegung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wird verbessert. So können streitgegenständliche Informationen bei Einreichung einer Klage als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden und dadurch der Personenkreis begrenzt werden, der Zugang zu Dokumenten und Verhandlungen hat, in denen Geschäftsgeheimnisse eröffnet werden (PM BMJV vom 18.7.2018). Druschel/Jauch haben sich auf der Grundlage des Referentenentwurfs des deutschen Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen mit dem derzeitigen und zukünftigen prozessualen Geheimnisschutz im Know-how-Verletzungsverfahren auseinandergesetzt (BB 2018, 1218). In einem zweiten Teil werden sie den Geheimnisschutz im vorgelagerten Besichtigungsverfahren unter Zugrundelegung des nun beschlossenen Gesetzentwurfs in Heft 32 beleuchten, das am 6.8.2018 erscheint.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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