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BB 2018, 1715
 

Im Blickpunkt

Abbildung 22

“Work-Life-Balance” ist nicht erst seit gestern ein großes Thema. Die Arbeitgeber versuchen, die dringend benötigten und rar gesäten Fachkräfte durch betriebsinterne Einrichtungen wie betriebliche Kindertagesstätten, eigene Cafeterien oder Sportangebote in der Nähe des Arbeitsplatzes zu halten und zu akquirieren. Besonders für berufstätige Mütter und Väter sind solche Vergünstigungen oft ein Segen. Auch das EU-Parlament erkennt die Bedeutung der Angelegenheit. Die Abgeordneten arbeiten momentan an neuen Vorschriften, die die Mitgliedstaaten zur Verbesserung der “Work-Life-Balance” für Eltern und pflegende Angehörige verpflichten sollen. Namentlich treten die Abgeordneten u. a. für ein individuelles Recht auf vier Monate unübertragbaren Elternurlaub, das Recht auf bezahlten Pflegeurlaub und ferner die Möglichkeit für Eltern, anpassungsfähige Arbeitsmuster (z. B. Telearbeit) nutzen zu können, ein. Schließlich soll die Vergütung von Eltern- und Pflegeurlaub auf einen Mindestsatz von 78 %, bei Vaterschaftsurlaub 80 %, des Bruttolohns festgesetzt werden (PM, EU-Parlament 11.7.2018). Derzeit beträgt die Lohnersatzleistung in Deutschland 67 % des Bruttolohns. Zugegebenermaßen liegt Deutschland bei einigen dieser Neuerungen bereits über den vorgeschlagenen Mindeststandards. Es ist aber dennoch erfreulich zu sehen, dass sich die EU des Themas annimmt. Der Vorschlag der Abgeordneten wird voraussichtlich im September vom Parlament, dem Ministerrat und der Kommission diskutiert werden.

Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht

 
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