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BB 2020, 1345
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) meldeten die deutschen Amtsgerichte im 1. Quartal 2020 4 683 Unternehmensinsolvenzen. Das waren 3,7 % weniger als im 1. Quartal 2019 (PM Destatis Nr. 205 vom 8.6.2020). Aber dieser positive Trend wird sich in Zeiten von COVID-19 nicht fortsetzen; darüber sind sich die Experten einig. Sie erwarten eine Insolvenzwelle in der zweiten Jahreshälfte, voraussichtlich ab Herbst (s. HB vom 21.5.2020; s. dazu auch den Blickpunkt auf S. 1385 in diesem Heft). Grund hierfür sei, so der Insolvenzrechtler Lucas Flöther gegenüber t-online am 8.6.2020, dass Ende September 2020 die mit dem COVID-InsAG eingeführten Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auslaufen (zum COVID-InsAG s. auch Rath, BB 17/2020, “Die Erste Seite”, Lütcke/Holzmann/Swierczok, BB 2020, 898 ff. und Frind, BB 2020, 1346 ff., in diesem Heft). Angelika Niebler, Chefin der CSU-Landesgruppe im Europaparlament und dort Berichterstatterin für die Restrukturierungsrichtlinie, fordert daher, dass Deutschland das neue EU-Recht zur präventiven Restrukturierung sofort als Wellenbrecher umsetzen müsse (s. HB vom 21.5.2020). Für ein sofortiges Tätigwerden der Bundesjustizministerin in diesem Sinn plädiert auch Fritz in seinem Editorial dieses BB-Schwerpunkthefts “Insolvenz und Restrukturierung”.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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