Im Blickpunkt
Deutschen Anteilseignern droht die Hinzurechnung von fingierten Gewinnen ausländischer Tochtergesellschaften, die nach ausländischem Steuerrecht nicht erzielt wurden und für die Deutschland kein Besteuerungsrecht hat. Frase hält die Regelung in § 8b Abs. 1 S. 2 und 4 KStG für nicht europarechtskonform. Mit der Umsatzsteuerbarkeit von Forschungszuwendungen befassen sich Kaufmann/Schmidt-Herscheidt/Kroes. Ggf. ist auch die Anwendung des “richtigen” Umsatzsteuersatzes schwierig.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht