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BB 2024, 2433
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die EU-Kommission hat Temu im Rahmen des Gesetzes über Digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) aufgefordert, weitere Informationen vorzulegen (vgl. PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 11.10.2024). Konkret gehe es darum, dass das Unternehmen darlegen soll, wie es verhindert, dass Händler die Plattform für den Verkauf illegaler Produkte missbrauchen. Außerdem solle Temu zusätzliche Informationen dazu liefern, wie es Risiken im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz, der öffentlichen Gesundheit und dem Wohlergehen der Nutzer eindämmt. Darüber hinaus fordert die Kommission Einzelheiten zu den Empfehlungssystemen von Temu und dem Risiko für den Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer an. Temu muss die angeforderten Informationen bis zum 21.10.2024 vorlegen. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von Temu wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens gemäß Art. 66 des DSA nach sich ziehen. Gemäß Art. 74 Abs. 2 des DSA kann die EU-Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in Beantwortung einer Aufforderung zu weiteren Informationen (Request for Information, RFI) verhängen. Bei Nichtbeantwortung kann die Kommission eine förmliche Aufforderung per Beschluss erlassen. In diesem Fall kann die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen. Temu wurde am 31.5.2024 im Rahmen des DSA als Very Large Online Platform (VLOP) eingestuft. Während Temu seit Februar 2024 die allgemeinen Regeln des DSA einhalten musste, musste der Online-Marktplatz auch die strengeren Regeln für VLOPs einhalten und ab dem 3.10.2024 einen Risikobewertungsbericht erstellen. Die Kommission hat Temu bereits am 28.6.2024 eine RFI zu den Maßnahmen geschickt, die sie ergriffen haben, um die DSA-Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem sogenannten “Notice and Action”-Mechanismus zur Meldung illegaler Produkte, “Dark Patterns” auf ihren Online-Schnittstellen, dem Schutz von Minderjährigen, der Transparenz von Empfehlungssystemen, der Rückverfolgbarkeit von Händlern und der Compliance by Design zu erfüllen. Vgl. zum DSA, insbesondere auch zu Unternehmen unterhalb der Schwelle der sog. VLOPs, auch Wegmann/Kehl, BB 2024, 387 ff.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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