Im Blickpunkt
Am 2.7.2025 berichtete das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite “Anti-Geldwäschebehörde AMLA nimmt ihre Arbeit auf.” Deutschland habe beim Zuschlag der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche den Zuschlag bekommen. Angesiedelt werde die Behörde in Frankfurt am Main. Sie habe am 1.7.2025 ihre Arbeit aufgenommen. Die Bundesregierung, das Land Hessen und die Stadt Frankfurt hätten ihre Zusage eingelöst, die AMLA über einen Zeitraum von fünf Jahren zu unterstützen. Aus den FAQ der AMLA ergibt sich als Aufgabe der Behörde “die Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die Ermittlung bewährter Verfahren zwischen den zentralen Meldestellen zu erleichtern. Sie wird diese Aufgaben wahrnehmen, indem sie Standards für die Berichterstattung und den Informationsaustausch festlegt, gemeinsame operative Analysen einleitet oder organisiert und unterstützt, Peer Reviews zwischen den zentralen Meldestellen organisiert und das FIU.net-System hostet und entwickelt, das sowohl von den zentralen Meldestellen als auch von Europol für den Austausch und den Abgleich von Informationen genutzt wird.” Offensichtlich gibt es im politischen Betrieb in Deutschland unterschiedliche Vorstellung, was dies konkret in der Umsetzung bedeutet, wie aus einer Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18.6.2025 auf die Frage des Abgeordneten Hauke Finger hervorgeht. Er wollte wissen, wann das EU-weite Vermögensregister bei der EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering Authority, kurz: AMLA) eingeführt werde, und wie viele deutsche Bürger von der Meldepflicht nach Kenntnis und Schätzung der Bundesregierung davon betroffen wären. Die Antwort fällt kurz und knapp aus. Weder im EU-Recht noch im deutschen Recht sei die Einführung eines “EU-weiten Vermögensregisters zur Geldwäschebekämpfung” vorgesehen.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht