Im Blickpunkt
Die Anwaltschaft begrüßt die geplante Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung und die strukturellen Korrekturen am derzeitigen Vergütungssystem wie sie in dem am 29.8.2012 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) vorgesehen sind (vgl. dazu auch die Meldung auf S. 2254). Dies ergibt sich aus einer gemeinsamen Pressemitteilung von BRAK und DAV (vgl. PM BRAK und DAV vom 29.8.2012). Insbesondere die Einführung einer Zusatzgebühr für umfangreiche gerichtliche Beweiserhebungen wird von beiden Anwaltsorganisationen positiv bewertet. “Die Schaffung einer Zusatzgebühr an dieser Stelle ist zumindest ein Einstieg in die richtige Richtung, wenn auch in der Höhe noch nicht ausreichend”, so BRAK-Präsident Axel C. Filges. Kritik üben DAV und BRAK daran, dass die vorgesehenen Anpassungen der Werte der Gebührentabelle teilweise sogar zu einer Absenkung der Gebühren führen. “Verkürzte Gebühren in einzelnen Wertstufen sind für die Anwaltschaft nur dann hinnehmbar, wenn für diese Einbußen ein Ausgleich durch eine insgesamt höhere lineare Anpassung erfolgt”, so Filges und Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. “Das ist bisher nicht erkennbar.”
Kritik übt Ewer auf “Der Ersten Seite” in dieser Ausgabe auch an den Berufserschwernissen, mit denen sich Syndikusanwälte seit geraumer Zeit auseinanderzusetzen haben. Er präsentiert eine “schlanke” Gesetzesänderung, wie vom DAV vorgeschlagen, um eine substantielle Verbesserung ihrer Stellung zu erreichen.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht