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BB 2013, 2561
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Am 9.10.2013 ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten, das auf die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen im Lauterkeits- und Urheberrecht abzielt. Die Frage, ob das Gesetz im Ergebnis tatsächlich einen wirksamen Schutz gegen Missstände darstellt, beantwortet Alexander auf “der Ersten Seite” der aktuellen Ausgabe des Betriebs-Berater: Statt entschlossener Bekämpfung des jeweiligen Übels an der Wurzel beschränkt sich das Gesetz darauf, lediglich Symptome zu kurieren. Einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und BGH zum Wettbewerbsrecht gibt Lettl in seinem jährlichen BB-Rechtsprechungsreport. Auch auf den 30. Heidelberger Wettbewerbstagen der WRP, die vom 24./25.10.2013 unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Büscher und Prof. Dr. Helmut Köhler stattfinden, ist neben Haftungs- und Verfahrensfragen, der aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Markenrecht u. a. auch die Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht eines der zentralen Themen der Veranstaltung (weitere Informationen unter: www.wrp.de).

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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