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BB 2013, 2581
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Nach einer Studie der EU-Kommission besteht eine “Mehrwertsteuerlücke” in Höhe der Differenz zwischen der “geschuldeten Mehrwertsteuer” und dem tatsächlich in den Mitgliedstaaten zwischen 2000 und 2011 eingezogenen Betrag im Verhältnis zum BIP. Die Differenz fällt in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich aus: von 0,2 % vom BIP für Schweden bis zu 7,9 % in Rumänien. Für Deutschland wurde eine Lücke von 26 Mrd. Euro errechnet (ca. 1 % des BIP im Jahr 2011). Die EU plädiert einerseits für härteres Vorgehen gegen Steuerhinterzieher und andererseits für ein einfacheres Mehrwertsteuersystem, um die Lücke zu füllen (vgl. auch PM EU-Kommission vom 19.9.2013, Volltext: BBL2013-2517-3 unter www.betriebs-berater.de). Eine wichtige “Hausaufgabe” für die neue Bundesregierung. Es bleibt abzuwarten, ob diese auch die Neuregelung der Umsatzsteuersätze angeht, was auch Auswirkungen auf die o. a. “Mehrwertsteuerlücke” hätte.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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