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BB 2025, 1685
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Nun hat es auch die Influencer erwischt. Ein Datenpaket mit mehr als 6 000 Datensätzen von verschiedenen Social-Media-Plattformen wird von der Steuerfahndung des Landes Nordrhein-Westfalen analysiert. Professionelle Influencer, die ihre steuerlichen Pflichten mit hoher krimineller Energie umgehen, stehen im Fokus der Ermittlungen. Ein eigens eingerichtetes “Influencer-Team” des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBV NRW) ist in den sozialen Netzwerken den professionellen Steuerbetrügern auf der Spur. Die 6 000 Datensätze beziehen sich ausschließlich auf Influencerinnen und Influencer in NRW. Das strafrechtliche Steuervolumen wird mit ca. 300 Millionen Euro angegeben. Sie stammen aus nichtversteuerten Gewinnen aus Werbung und Abos. “Nordrhein-Westfalen war das erste Land, das sich den Bereich des professionalisierten Steuerbetrugs mittels sozialer Medien strukturiert vorgeknöpft und Expertise in der Aufklärung aufgebaut hat”, erklärt Stephanie Thien, Leiterin des LBF NRW. “Im Fokus unseres Influencer-Teams stehen ausdrücklich nicht junge Menschen, die ein paar Follower gesammelt und ein paar Cremes oder Kleider beworben haben. Das LBF NRW hat auch auf den sozialen Netzwerken die großen Fische im Visier. Was in der Bevölkerung kaum bekannt ist: Es gibt bei den großen Social-Media-Profilen Akteurinnen und Akteure, die mit hoher krimineller Energie jegliche Steuerverpflichtung zu umgehen versuchen. Es ist keine Seltenheit, dass eine Influencerin oder ein Influencer pro Monat mehrere zehntausend Euro verdient, aber nicht einmal eine Steuernummer hat. Da geht es nicht um Überforderung mit plötzlichem Ruhm, sondern um immense Steuerhinterziehung mit Wissen und Willen.” Die Ermittlungen sind aufwendig, da die sog. “Content-Creator” in den meisten Fällen keinen festen Arbeitsplatz haben und sich mit steigenden Umsätzen in das Ausland verziehen. Auch ist die Beweisführung schwierig, da Werbung und andere Inhalte teilweise nur temporär sichtbar sind und nach 24 Stunden gelöscht werden. 200 laufende Strafverfahren werden derzeit bearbeitet. Mal sehen, wie es mit diesen weitergeht.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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