Im Blickpunkt
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (s. dazu Nolte/Michaelis, BB 2020, 1154; Eggers, BB 2019, 3010) hat schon vor seiner Veröffentlichung heftige Diskussionen ausgelöst. Nun wollen sechs Bundesländer das Vorhaben verhindern. Auf Initiative Baden-Württembergs haben die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates am 3.9. gemeinsam mit Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen entsprechenden Antrag eingebracht. Die beiden Hauptkritikpunkte der Länder: Laut Gesetzentwurf sollen ganze Unternehmen schuldlos für das Fehlverhalten Einzelner haften und unverhältnismäßige Sanktionen vorgesehen werden. Hoffmeister-Kraut und Aiwanger stellten allerdings klar, dass Unternehmen, in denen gegen Recht und Gesetz verstoßen wird, im Wettbewerb mit der großen Mehrheit der Unternehmen, in denen Recht und Gesetz eingehalten werden, selbstverständlich keine Vorteile haben dürfen. “Zur Sanktionierung von im Wirtschaftsleben begangenen Rechtsverstößen bestehen schon eine Vielzahl von Regelungen”, so die Minister. Ihrer Ansicht nach sollten diese Regelungen zielgerichtet reformiert werden. Ob der beabsichtigte Stopp der Länder gelingt? Abschließend diskutiert werden soll der Gesetzentwurf in der Plenarsitzung des Bundesrats am 18.9.2020.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht