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BB 2020, 1130
 
IDW: Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin

Nach dem am 11.3.2020 vom Bundeskabinett beschlossenen und unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbaren Gesetzentwurf soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater ab dem 1.1.2021 auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden. Bisher liegt die Aufsicht je nach Bundesland bei Gewerbeämtern bzw. Industrie- und Handelskammern. …

BB 2020, 1130

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