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BB 2011, 808
BFH 
Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug i. S. d. § 8 Abs. 2 S. 9 EStG – Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezügen (Urteil vom 11.11.2010, VI R 21/09)

Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft.

BFH, BB 2011, 808-806 (Urteil vom 11.11.2010, VI R 21/09)

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