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BB 2014, 1558
 
FG Münster: Werbungskostenabzug für “umgekehrte Familienheimfahrten” zulässig

Fahrtkosten einer Ehefrau für Besuche ihres auf wechselnden Baustellen tätigen Ehemannes können bei diesem als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn der Ehemann aus betrieblicher Notwendigkeit vor Ort bleiben muss und er nicht selbst an den Familienwohnort reisen kann.

BB 2014, 1558

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