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BB 2016, 1243
 
FG Köln: § 32a KStG ist teilweise verfassungswidrig

Der 4. Senat des Finanzgerichts Köln ist davon überzeugt, dass die Korrekturvorschrift des § 32a Körperschaftsteuergesetz (KStG) verfassungswidrig ist, soweit sie auch auf Steuerbescheide des Anteilseigners anzuwenden ist, für die die Festsetzungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits abgelaufen war. Er hat deshalb mit Beschluss vom 20.4.2016 (4 K 2717/09) die Frage dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Klärung vorgelegt.…

BB 2016, 1243-1244

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