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BB 2014, 278
 
FG Hessen: Steuerschuldnerschaft bei Lieferung betriebsbereiter Photovoltaikanlagen

Ein Unternehmer, der an seine Kunden betriebsbereite Photovoltaikanlagen liefert, kann nicht den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen seiner Subunternehmer geltend machen. Vielmehr schuldet dieser Unternehmer nach den Vorschriften der sog. umgekehrten Steuerschuldnerschaft die Umsatzsteuer für die Leistungen der Subunternehmer. Bei der Lieferung voll funktionsfähiger Solaranlagen handele es sich um Bauleistungen im Sinne des § 13 b Abs.…

BB 2014, 278

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