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BB 2013, 2580
OLG Stuttgart 
Erhebung eines Widerspruchs gegen Beschlussfassung der Vollversammlung einer AG (Beschluss vom 17.06.2013, 20 U 2/13)

Ein nach § 121 Abs. 6 AktG erheblicher Widerspruch kann lediglich bis spätestens zum Beginn der Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter erhoben werden.

OLG Stuttgart, BB 2013, 2580 (Beschluss vom 17.06.2013, 20 U 2/13)

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