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BB 2013, 2577
OLG München 
Eintragung einer bedingten Kapitalerhöhung gegen noch zu begebende Wandelschuldverschreibungen (Beschluss vom 19.09.2013, 31 Wx 312/13)

Soll eine bedingte Kapitalerhöhung gegen noch zu begebende Wandelschuldverschreibungen erfolgen, zu deren Ausgabe – auch – gegen Sacheinlage der Vorstand durch die Hauptversammlung ermächtigt ist, erfordert die Eintragung des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung in das Handelsregister nicht, dass die Sacheinlageverträge und der Sachprüfungsbericht vorgelegt werden.

OLG München, BB 2013, 2577-2579 (Beschluss vom 19.09.2013, 31 Wx 312/13)

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