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BB 2013, 2683
BAG 
Betriebsratswahl und Stimmabgabevermerk in elektronischer Wählerliste (Beschluss vom 12.06.2013, 7 ABR 77/11)

§ 12 Abs. 3 WO ist eine wesentliche Vorschrift über das Wahlrecht im Sinne von § 19 BetrVG. Danach wirft der Wähler nach Angabe seines Namens und Vermerk über die Stimmabgabe den Wahlumschlag, in den der Stimmzettel eingelegt ist, in die Wahlurne ein.

BAG, BB 2013, 2683-2688 (Beschluss vom 12.06.2013, 7 ABR 77/11)

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