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BB 2020, 2433
 
BGH: Vertragshändlerausgleich – Umfang des Auskunftsanspruchs zur Bewertung des Unternehmervorteils

a) Der Vorteil des Unternehmers oder Herstellers im Sinne des § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB besteht darin, die vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen Geschäftsverbindungen nach Beendigung des Vertrags weiterhin nutzen zu können. Es geht damit um eine Bewertung dieses vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen Kundenstamms (“goodwill”).

BB 2020, 2433

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