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BB 2008, 2693
 
BGH: PC ist kein vergütungspflichtiges Vervielfältigungsgerät

Mit Urteil vom 2.10.2008 – I ZR 18/06 entschied der I. Zivilsenat, dass der PC nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten gehört. Die Vorschrift ist auf PCs weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.

BB 2008, 2693

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