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BB 2009, 113
 
BGH: Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mit Beschluss vom 4.12.2008 – V ZB 74/08 – entschied der BGH: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden, die ihre Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für sie vorgesehen haben. Sieht der Gesellschaftsvertrag keine Bezeichnung der GbR vor, wird die GbR als “Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus. . …

BB 2009, 113

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