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BB 2009, 2713
 
BGH: Unterwerfungserklärung und Verwirkung der Vertragsstrafe

Mit Urteil vom 10.6.2009 – I ZR 37/07 – hat der BGH entschieden: Hat sich der Schuldner gegenüber einem Gläubiger i. S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a. F. strafbewehrt unterworfen, setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der Verstoß gegen das Unterlassungsgebot i. S. von § 13 Abs.…

BB 2009, 2713

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