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BB 2013, 2675
 
BAG: Betriebsübergang – Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB

Verklagt ein Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang den Betriebserwerber auf Feststellung, dass zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, so kann er durch die Art und Weise der Prozessführung und Prozessbeendigung sein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebsveräußerer verwirken.

BB 2013, 2675-2676

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