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BB 2012, 2304
 
BAG: Betriebsübergang im Bereich der Daseinsvorsorge

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 10.5.2012 – 8 AZR 434/11 – wie folgt: Rettungsdienste nehmen eine im öffentlichen Interesse stehende Aufgabe der Daseinsvorsorge wahr. Dies steht der Annahme eines Betriebsübergangs grundsätzlich nicht entgegen. § 613a BGB findet auch Anwendung, wenn die öffentliche Hand einen privaten Betrieb übernimmt. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Aufgabenübertragung von einer privaten Hilfsorganisation als Leistungserbringerin auf eine andere durch den öffentlich-rechtlichen Träger des Rettungsdienstes. …

BB 2012, 2304

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