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BB 2013, 2831
BGH 
Aufklärungspflicht einer beratenden Bank als Verkaufskommissionärin über ihr vom Emittenten zufließende Provisionen (Urteil vom 24.09.2013, XI ZR 204/12)

Eine beratende Bank, die als Kaufkommissionärin dem Kunden für die Beschaffung eines empfohlenen Wertpapiers eine Provision in Rechnung stellt, hat den Kunden über eine Vertriebsvergütung von Seiten der Emittentin des Wertpapiers aufzuklären.

BGH, BB 2013, 2831-2835 (Urteil vom 24.09.2013, XI ZR 204/12)

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