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STB 2007, 45
BFH 
Anzeigepflicht des Vermögensverwalters für in ausländischen Zweigniederlassungen inländischer Kreditinstitute verwahrtes Vermögen des Erblassers ([unbekannt] vom 31.05.2006, II R 66/04)

Ein inländischer Vermögensverwahrer oder -verwalter ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden.

BFH, StB 2007, 45 ([unbekannt] vom 31.05.2006, II R 66/04)

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