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09.03.2023
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EuGH: Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Begriff ‚Justizbehörde‘ – Art. 2 Buchst. c – Begriff ‚Anordnungsbehörde‘
– Anordnung, die von einer Steuerbehörde erlassen und nicht von einem Richter oder einem Staatsanwalt validiert wird – Steuerbehörde, die die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer steuerstrafrechtlichen Ermittlung wahrnimmt EuGH, Urteil vom 2.3.2023 – C-16/22; MS
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