Mit dem Schreiben nimmt das BMF Stellung zur Anwendung der BFH-Urteile vom 16.9.2004 (BStBl. II 2006, 10) und vom 17.4.2018 (BStBl. II 2019, XXX).
Zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung der Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung durch einen Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber hat das BMF unter Berücksichtigung der Urteile des BFH vom 19.10.2001 (BStBl. II 2002, 300), vom 20.3.2003 (BStBl. II 2003, 519), 16.9.2004 (BStBl. II 2006, 10) und vom 17.4.2018 (BStBl. II 2019, XXX) die folgenden Grundsätze bekannt gegeben:
...
Wird die gewinnmindernde Ausbuchung eines unbesicherten Konzerndarlehens nach § 1 Abs. 1 AStG neutralisiert, ist diese Einkünftekorrektur entgegen der bisherigen Rechtsprechung nicht nach Art. 9 Abs.1
Die Bundesregierung (BReg) hält an der Einführung einer substantiellen Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext fest. Dies teilt sie in einer Antwort (19/9828) auf eine Kleine Anfrage der
Der BFH hat mit Urteil vom 20.3.2019 – II R 61/15 - entschieden: Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im Rahmen des Progressionsvorbehalts hätte berücksichtigt werden können.
Das BAG hat mit Beschluss vom 19.12.2018 – 7 ABR 79/16 – wie folgt entschieden:
1. Endet das Amt eines an einem Beschlussverfahren beteiligten Betriebsrats ohne Neuwahl, endet damit auch dessen ...
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat mit Urteil vom 14.5.2019 - XI ZR – 345/18 entschieden, dass ein Kreditinstitut einen Prämiensparvertrag nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen kann. Die Kläger begehren in der Hauptsache die Feststellung ...
-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat auf den Entwurf ED/2019/1/1 Interest Rate Benchmark Reform des IASB (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39) reagiert. EFRAG
Die Bundesregierung (BReg) unterstützt wie alle anderen Mitgliedstaaten den Beschluss des europäischen Ausschusses für Wirtschaft und Währung, die Überprüfung der Anfang 2018 in Kraft getretenen
Das BMF hat das Schreiben vom 18.1.2016 – IV C 1 - S 2252/08/10004 :026 (BStBl. I 2016, 85) bzgl. des Begriffs der Veräußerung (§ 20 Abs. 2 S. 2 EStG) in Rn. 59 dahingehend ergänzt, dass eine Veräußerung i. S d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig ist ...