Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 13.9.2017 den Anwendungshinweis DRSC AH 4 „In Eigenkapitalinstrumenten erfüllte anteilsbasierte Mitarbeitervergütungen mit
Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 4.9.2017 mit der steuerlichen Behandlung von sogenannten Cum/Cum-Transaktionen und dem entsprechenden BMF-Schreiben vom 17.7.2017 – IV C 1 – S 2252/15/10030 :005 – befasst. Demzufolge liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn es durch die Übertragung von Wertpapieren rund um den Dividendenstichtag zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil kommt. ...
Der BGH hat mit Urteil vom 12.9.2017 – XI ZR 590/15 – entschieden, dass mehrere vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse unwirksam sind und deshalb gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden dürfen. In den Klauseln waren Entgelte vorgesehen u.a. für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Lastschrift, ...
Der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat aktuell eine öffentliche Konsultation (Exposure Draft) zu Änderungen am Code of Ethics zum Thema „Anreize“ gestartet (Proposed
Das ArbG Berlin hat mit Urteil vom 10.8.2017 – 41 Ca 12115/16 – wie folgt entschieden: 1. Auch Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind mindestlohnpflichtig (BAG vom 29.6.2016 – 5 AZR 716/15).
Das FG München hat mit Urteil vom 29.5.2017 – 12 K 930/14 - wie folgt entschieden:
1. Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein nicht handelbares Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis gewährt, fließt ein geldwerter Vorteil dem Berechtigten erst zu, wenn dieser die Option ausübt und der Kurswert der Aktien den Übernahmepreis (Ausübungspreis) übersteigt.
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Im Vorlauf zur Öffentlichen Diskussion am 11.9.2017 zum IASB-Diskussionspapier "Disclosure Initiative - Principles of Disclosure" diskutierte der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs
Der BFH hat mit Urteil vom 26.4.2017 – I R 76/15 - wie folgt entschieden:
1. Auch sog. qualifizierte Prüfungshandlungen, die nur ein Prüfungsjahr betreffen, führen dazu, dass die Außenprüfung insgesamt –also auch bezogen auf andere Prüfungsjahre – als nicht unmittelbar nach dem Prüfungsbeginn unterbrochen i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO gilt.
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