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CB-Standpunkte
16.09.2015
CB-Standpunkte
BKartA : Wiedererlangung der Zuverlässigkeit nach vergaberechtlicher Kartellabsprache

Mit Beschluss vom Beschluss vom 12.6.2015 – VK 2-31/15 – hat der BKartA entschieden: 1. Die europäischen Vorgaben des Art. 57 Abs. 4 S. 1 lit. d) der seit 17. April 2014 in Kraft befindlichen RL 2014/24/EG sehen den Ausschluss solcher Wirtschaftsteilnehmer vom Vergabewettbewerb vor, bei denen hinreichend plausible Anhaltspunkte dafür vorliegen,dass sie wettbewerbsverzerrende Abreden mit anderen Wirtschaftsteilnehmern getroffen haben

2. Der betroffene Wirtschaftsteilnehmer hat nach Art. 57 Abs. 6 RL 2014/24/EU die Möglichkeit, den Nachweis von Maßnahmen zu erbringen, die trotz des Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit belegen. Befindet der Auftraggeber die Maßnahmen für ausreichend, so unterbleibt ein Ausschluss. Als Maßnahmen kommen in Betracht: Schadenswiedergutmachung, Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden, konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen.

3. Das Maßnahmenbündel muss insgesamt geeignet sein, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden.

 

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