BGH : Übernahme der einem Vorstandsmitglied auferlegten Geldbuße durch die Gesellschaft kann Zustimmung der Hauptversammlung erfordern
Der BGH hat mit Urteil vom 8.7.2014 – II ZR 174/13 - entschieden:Wenn das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft durch eine Handlung, die Gegenstand eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens ist, gleichzeitig seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt hat, muss die Hauptversammlung einer Übernahme der Geldstrafe, Geldbuße oder Geldauflage durch die Gesellschaft zustimmen.