BGH: Voraussetzungen einer Bestrafung wegen Bestechlichkeit eines Amtsträgers eines anderen EU-Mitgliedsstaats
Mit Beschluss vom 10.6.2015 - 1 StR 399/14 - hat der BGH entschieden:
Eine Bestrafung wegen Bestechlichkeit eines Amtsträgers eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union setzt eine zweistufige Prüfung der Amtsträgerschaft voraus. Zunächst ist seine Stellung nach dem Recht des anderen Mitgliedstaats zu beurteilen und bejahendenfalls (kumulativ) nach deutschem Recht.
Carlo Piltz BDSG Seit Mai 2018 schafft in ganz Europa die EU-Datenschutz-Grund- verordnung (EU-DSGVO) unmittelbar anwendbare Regeln zum Umgang mit personen- bezogenen Daten. Der Praxis- kommentar bietet einen Überblick über die relevanten Bestimmungen des neuen BDSG. Die Kommentierung orientiert sich an der Praxis und den Anforderungen von Wirtschaft und Industrie. Mehr...
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