BGH: Verteidigungsmöglichkeiten bei Abweisung von Akteneinsicht in Kartellbußgeldverfahren
Der BGH hat mit Beschluss vom 18.2.2014 – KRB 12/13 – wie folgt entschieden: Die Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Oberlandesgerichts über das Akteneinsichtsrecht des Verletzten nach § 406e Abs. 4 StPO ist nicht statthaft (Anschluss an BGHSt 36, 338).
BGH, Beschluss vom 18.2.2014 – KRB 12/13
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